Der European Accessibility Act (EAA), auf Deutsch auch «Europäischer Rechtsakt zur Barrierefreiheit» (Richtlinie (EU) 2019/882), soll in der EU gleiche Zugänglichkeit zu Produkten und Dienstleistungen fördern. Diese Initiative betrifft nicht nur öffentliche Services, sondern greift auch in den privaten Sektor ein. Seit dem 28. Juni 2025 sind wichtige Bestimmungen dieser Richtlinie in allen EU-Mitgliedstaaten verbindlich.
Der EAA zielt darauf ab, die Barrierefreiheit einer Vielzahl von Produkten und Dienstleistungen zu verbessern, damit Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben teilhaben können.
Im Gegensatz zur Web Accessibility Directive (WAD), die sich auf öffentliche Webseiten konzentriert, umfasst der EAA auch private Unternehmen und eine breitere Palette von digitalen Produkten.
Es geht darum, digitale und physische Barrieren abzubauen und sicherzustellen, dass möglichst viele Menschen, unabhängig von ihren körperlichen oder kognitiven Fähigkeiten, Produkte und Dienstleistungen nutzen können.
Ziel ist es, ein harmonisiertes Regelwerk innerhalb der EU zu schaffen, das Unternehmen, öffentlich und privat, dazu verpflichtet, ihre Angebote zugänglicher zu gestalten. Die Richtlinie legt dabei spezifische technische und funktionale Anforderungen fest.
Der European Accessibility Act (EAA), auf Deutsch auch «Europäischer Rechtsakt zur Barrierefreiheit» (Richtlinie (EU) 2019/882), soll in der EU gleiche Zugänglichkeit zu Produkten und Dienstleistungen fördern. Diese Initiative betrifft nicht nur öffentliche Services, sondern greift auch in den privaten Sektor ein. Seit dem 28. Juni 2025 sind wichtige Bestimmungen dieser Richtlinie in allen EU-Mitgliedstaaten verbindlich.
Der EAA zielt darauf ab, die Barrierefreiheit einer Vielzahl von Produkten und Dienstleistungen zu verbessern, damit Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben teilhaben können.
Im Gegensatz zur Web Accessibility Directive (WAD), die sich auf öffentliche Webseiten konzentriert, umfasst der EAA auch private Unternehmen und eine breitere Palette von digitalen Produkten.
Es geht darum, digitale und physische Barrieren abzubauen und sicherzustellen, dass möglichst viele Menschen, unabhängig von ihren körperlichen oder kognitiven Fähigkeiten, Produkte und Dienstleistungen nutzen können.
Ziel ist es, ein harmonisiertes Regelwerk innerhalb der EU zu schaffen, das Unternehmen, öffentlich und privat, dazu verpflichtet, ihre Angebote zugänglicher zu gestalten. Die Richtlinie legt dabei spezifische technische und funktionale Anforderungen fest.